AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Fassfänder

(AGB) Stand 07/2016

Präambel

Das Vertragsverhältnis beruht auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragspartner

Die Vertragspartner sind der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und Diskothek Fassfänder (nachfolgend „DJ“ genannt).

2. Vertrag

Verträge zwischen dem DJ und dem Kunden entstehen durch

  • schriftliche Annahme eines ausgesprochenen Angebotes (per Post oder auf elektronischen Weg, E-Mail)
  • oder schriftliche vertragliche Vereinbarung.

Mündliche Annahme oder Vereinbarungen sind unüblich.

3. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet der DJ jedoch

Stornokosten in folgender Höhe:

  • Rücktritt direkt nach schriftlicher Zusage oder Vertrag 15 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

Sofern jedoch der Rücktritt durch den Kunden auf komplette Absage der Veranstaltung (frühestens 3 Tage vorher) wegen nachgewiesener unvorhergesehener Erkrankung, Unfall oder Tod beruht, verzichtet der DJ auf die ihm zustehenden Stornokosten und erhebt lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,- €.

Ein Rücktritt seitens des DJ bedarf der Schriftform und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technisch bedingten Ausfällen, anderen wichtigen Gründen, Krankheit, Unfall, Tod, usw. Bei Rücktritt durch den DJ wird auf Wunsch des Kunden Ersatz zu gleichen Konditionen gestellt.

Sollte eine Ersatzbeschaffung durch den DJ nicht möglich sein und der Kunde sorgt selbst für Ersatz, erstattet der DJ dem Kunden eventuelle nachgewiesene Mehrkosten bis max. 50 % der vereinbarten Gage. Darüber hinaus kann kein weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden.

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipment des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.

5. Zahlung der Gage

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den DJ direkt vorzunehmen, durch:

  • Barzahlung vor oder wehrend der Veranstaltung
  • Überweisung 14 Tag vor der Veranstaltung auf das vom DJ genannte Konto
  • Kreditkarten werden nur in Ausnahmefällen mit einer Gebühr von 2,9 % des Brutto Betrages akzeptiert
  • Schecks oder sonstiges werden nicht akzeptiert.

6. GEMA-Gebühren

Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren.

Bei reinen Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeiern entfällt die GEMA-Gebühr.

7. Allgemeines

Der DJ ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird der DJ bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. Der DJ ist dann berechtigt, das Programm zu beenden.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Cottbus